Erlaubnispflichtig sind alle Sammlungen, bei denen Geld- oder Sachspenden erbeten oder zum Kauf von Waren aufgefordert wird (z.B. durch Ansprechen, Hinhalten einer Sammelliste oder Spendendose).
Erlaubnisfrei sind z.B. Spendenaufrufe durch Zeitungsanzeigen, Plakate usw.
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