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Sammlungserlaubnisse

Erlaubnispflichtig sind alle Sammlungen, bei denen Geld- oder Sachspenden erbeten oder zum Kauf von Waren aufgefordert wird (z.B. durch Ansprechen, Hinhalten einer Sammelliste oder Spendendose).

Erlaubnisfrei sind z.B. Spendenaufrufe durch Zeitungsanzeigen, Plakate usw.

 
Zuständiges Amt

Ansprechpartner

Institution: Ordnungsamt

Marie-Luise Leclaire
Wasserweg 7-9
54292 Trier

Telefon: 0651/718-2127

E-Mail: Kontaktformular