Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz
Der Vorbeugende Gefahrenschutz versteht sich neben dem Abwehrenden Brandschutz als weitere grundlegende Aufgabe der Feuerwehr Trier. Beide Aufgaben bilden die tragenden Säulen des Brandschutzes. Dieser wird in den baulichen Anlagen noch durch eine dritte Säule, den Organisatorischen Brandschutz ergänzt. Diese Maßnahmen sind eng miteinander verbunden, denn eine effektive Gefahrenabwehr ist nur möglich, wenn in den Gebäuden die brandschutztechnischen Vorgaben, die durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben werden, auch eingehalten werden.
Aufgaben des Vorbeugenden Gefahrenschutzes (Brandschutzdienststelle):
- Fertigung von Stellungnahmen, vornehmlich im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
- Durchführen von Gefahrenverhütungsschauen
- Brandschutztechnische Beratung
- Festlegung von Brandsicherheitswachen
- Festlegung von Sanitätsdiensten
- Überprüfen von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen
- Abnahme von Sonderveranstaltung
- Abnahme von Brandmeldeanlagen
- Forderung nach Feuerwehreinsatzplänen für Sonderobjekte
- Bürgeranfragen zum Thema Brandschutz
- Beratung zu Besuchersicherheit bei Veranstaltungen
Die Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz steht auch beratend zur Seite. Eine Beratung kann man mithilfe des Dokuments Auftragsformular für Beratungen und Auskünfte in Auftrag geben, das Dokument informiert auch über die Gebührensatzung bei Beratungsleistungen.
Abteilungsleiter
Der Vorbeugende Gefahrenschutz wird bereits tätig bevor das Feuer ausbricht. Abteilungsleiter Jörg Raskopp begann seine Feuerwehrlaufbahn 1999 bei der Berufsfeuerwehr Düsseldorf und wechselte drei Jahre später nach Trier. Seit 2012 ist er in der Abteilung tätig und seit 2019 deren Leiter.
Downloads
- Beratungsleistungen Vorbeugender GefahrenschutzMithilfe des Dokuments kann man Beratungen und Auskünfte in Auftrag geben, es informiert auch über die Gebührensatzung bei Beratungsleistungen.
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