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Betreuende Grundschule: Beitragsbefreiung einkommensschwacher Eltern

In seinem Betreuungskonzept für Schulkinder im Jahr 2014 hat der Stadtrat beschlossen, dass Eltern mit geringem Einkommen bzw. Arbeitssuchende ohne Einkommen auf das Betreuungsangebot zurückgreifen können durch Übernahme der Beiträge durch die Stadt Trier.

Die Beitragshöhe wird von den jeweiligen freien Trägern der Jugendhilfe unterschiedlich festgesetzt.

Einkommensschwache Eltern werden dahingehend unterstützt, dass die Stadt Trier auf Antrag die Beiträge zur Nachmittagsbetreuung in der Grundschule übernimmt.

Voraussetzungen zur Übernahme der Betreuungskosten durch die Stadt Trier sind:

  • Die Einkommensgrenze:
    Die Einkommensgrenze ziehen wir in diesen Fällen gleich mit der Einkommensgrenze der unentgeltlichen Schulbuchausleihe. Sofern die Eltern in diesem Fall Unterlagen eingereicht haben, liegen dem Amt diese vor und müssen nicht nochmals zur Prüfung vorgelegt werden.

  • Die Notwendigkeit der Betreuung der Kinder:
    Beide Elternteile müssen anhand entsprechender Nachweise belegen, dass Berufstätigkeit oder Vermittlungsmöglichkeiten zu den Zeiten bestehen, in denen die Kinder an der Betreuung teilnehmen.

Wird dem Antrag auf Übernahme der Beiträge stattgegeben, werden die Beiträge unmittelbar an den freien Träger gezahlt.

Ansprechpartner

Institution: Amt für Schulverwaltung und Sport

Sichelstraße 8
54290 Trier

Telefon: 0651/718-2407 und -2405

Sprechzeiten:
Dienstag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 13 bis 16 Uhr