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Adoptionsvermittlung

Adoption ist die Annahme eines fremden Kindes an Kindes Statt. Das adoptierte Kind erhält die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden.

Das Aufwachsen bei Adoptiveltern kann eine gute Alternative für ein Kind sein, dessen leibliche Eltern nicht die gesundheitlichen, sozialen oder ökonomischen Möglichkeiten haben, die Elternrolle selbst verantwortlich zu übernehmen.

Die Freigabe eines Kindes zu Adoption setzt eine notarielle Beurkundung voraus.

Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben, gehört unser aller Respekt, da sie unter Zurückstellung eigener Interessen dem gesunden Aufwachsen ihres Kindes den Vorzug geben und ihm zu Entwicklungsmöglichkeiten und Lebenschancen verhelfen, die sie selbst nicht schaffen können.

Damit diesem Anliegen von Eltern für ihre Kinder Rechnung getragen werden kann, dürfen nur speziell anerkannte und fachlich ausgestattete Stellen eine Adoptionsvermittlung vornehmen. Hierzu gehören in erster Linie die Jugendämter und Landesjugendämter.

Hilfen des Jugendamtes für Sie als Adoptionsbewerber

  • Das Jugendamt berät Sie im Adoptionsverfahren und wenn dies gewünscht wird, auch darüber hinaus.
  • Durch Gespräche ist das Jugendamt Ihnen behilflich, Klarheit über die Motivation hinsichtlich des Adoptionswunsches zu bekommen.
  • Das Jugendamt bespricht mit Ihnen gemeinsam, ob Sie als Adoptionsbewerber geeignet sind und erstellt einen entsprechenden Bericht, der auf Ihren Wunsch hin auch anderen Adoptionsvermittlungsstellen zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Nach Kenntnis Ihrer persönlichen Situation ist das Jugendamt bemüht, ein Kind zu vermitteln, von dem zu erwarten ist, daß es zwischen Ihnen und dem Kind zu einer festen Eltern-Kind-Beziehung kommen kann. Das Wohl des Kindes hat in jedem Fall Priorität vor eigenen Wünschen.
  • Das Jugendamt begleitet eng das erste Jahr des Aufenthaltes des Kindes in Ihrer Familie, um der Adoption; die vor einem Notar erfolgt und vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen ist, zustimmen zu können.

Persönliche Voraussetzungen, um ein Kind zu adoptieren

  • Intakte Partnerschaft, bzw. gute Integration in die eigene Familie bzw. das soziale Umfeld,
  • Akzeptanz der eigenen Familie/Verwandtschaft hinsichtlich des Adoptionsbegehrens,
  • Liebe zum Kind,
  • Bereitschaft, bei auftretenden Problemen selbst Rat und Hilfe einzufordern und anzunehmen,
  • Bereitschaft, auch schwierige Situationen mit dem Kind gemeinsam zu durchleben,
  • Bereitschaft, das Kind entsprechend seiner Möglichkeiten zu fördern und nicht zu überfordern,
  • Bereitschaft, die eigene Persönlichkeit des Kindes zu akzeptieren (auch durch eine Adoption wird das Kind nicht zum „Eigentum“).
  • Bereitschaft, mit dem Kind über seine Adoption zu sprechen und ihm eine positive Einstellung auch zu den leiblichen Eltern zu ermöglichen.

Hilfen für adoptierte Personen

Das Jugendamt ist behilflich, in späteren Jahren die Suche und den Kontakt zu leiblichen Eltern zu begleiten und wieder herzustellen, sofern alle an dem Prozess beteiligte Personen dies wünschen.

 
Zuständiges Amt