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Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit

Stapel mit Schulbüchern

Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde in Rheinland-Pfalz schrittweise ein Schulbuchausleihsystem eingeführt. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit - unentgeltliche Ausleihe) ausgeliehen.

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (entgeltliche Ausleihe).

Fristen
Die Frist zur Abgabe der Anträge auf unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25 ist der 15. März 2024. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach diesem Datum eingereichte Anträge nur in besonderen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Zuzug aus einem anderen Bundesland oder bei Wiederholern, berücksichtigt werden.

Voraussetzungen
Lernmittelfreiheit wird dann gewährt, wenn das maßgebliche Jahresbruttoeinkommen der Personensorgeberechtigten bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenze beträgt bei minderjährigen Schüler/innen, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei

  • einem Kind 26.500,- €
  • zwei Kindern 30.250,- €
  • drei Kindern 34.000,- €
  • vier Kindern 37.750,- €
  • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

  • einem Kind 22.750,- €
  • zwei Kindern 26.500,- €
  • drei Kindern 30.250,- €
  • vier Kindern 34.000,- €
  • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt als maßgebliches Einkommen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat.

Wird dieses Einkommen überschritten, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe. Voraussetzung hierfür ist die Anmeldung über Internet im Elternportal der Schulbuchausleihe. Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 muss zwischen dem 17. Mai und dem 17. Juni 2024 (gedruckte Lernmittel) erfolgen. Für digitale Lernmittel gilt die Teilnahmefrist 17. Mai bis 7. Oktober 2024. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen hierzu werden im Mai an die Kinder ausgegeben.

Wann sind die Schulbücher zurückzugeben?
Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Die Rückgabetermine in den Schulen werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht an den Schulträger zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.

Sollte eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer der Schulbuchausleihe die Schule vorzeitig verlassen, sind alle ausgeliehenen Lernmittel unverzüglich zurückzugeben.

Rückgabefrist Schuljahr 2023/24: spätestens 12. Juli 2024
Rückgabefrist Schuljahr 2024/25: spätestens 4. Juli 2025

Rechtsgrundlage
Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit

Benötigte Dokumente
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist bei der Schule und beim Amt für Schulverwaltung und Sport erhältlich oder kann direkt von dieser Seite abgerufen werden. Er muss ausgefüllt mit Einkommensnachweisen im verschlossenen Umschlag an das Amt für Schulverwaltung und Sport gegeben werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit bequem online zu stellen.

 
Zuständiges Amt
 
Verweisliste

Formulare

Unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25:

Antrag zum Ausdrucken und per Post einreichen:
Merkblatt und Antrag unentgeltliche Schulbuchausleihe 2024/25

Online-Antrag papierlos stellen:
Schulbücher-Onlineantrag Unentgeltliche Ausleihe

Ansprechpartner

Institution: Amt für Schulverwaltung und Sport

Sichelstraße 8
54290 Trier

Telefon: 0651/718-1403

Sprechzeiten:
Dienstag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 13 bis 16 Uhr, Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen

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