Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten ein Deutschlandticket. Auf den Chipkarten ist ein Ablaufmonat aufgedruckt. Dieser bezieht sich nicht auf das Ticket selbst! Der aufgedruckte Monat bedeutet nur, dass die Chipkarte als Trägermedium des Tickets längstens bis zu diesem Monat benutzt werden kann. Das Datum entspricht nicht dem Gültigkeitszeitraum der Fahrtberechtigung.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 und 5-10 werden einmal gestellte Anträge automatisch weiterbewilligt. Hier muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Ein neuer Antrag ist notwendig bei
Gegebenenfalls ist die Fahrkarte zurückzugeben und eine Rückmeldung des Amtes für Schulverwaltung und Sport abzuwarten.
Ebenso sind Änderungen der in einem "Antrag auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch die Stadt Trier" gemachten Angaben umgehend mitzuteilen.
Bei Diebstahl oder Verlust einer durch die Stadt Trier zur Verfügung gestellten Schülerfahrkarte muss eine Ersatzfahrkarte beim Verkehrsunternehmen direkt erworben werden. Für Ersatzfahrkarten ist das Amt für Schulverwaltung und Sport nicht zuständig.
Für die Übernahme der Schülerfahrtkosten finden Sie unter "Formulare" die aktuellen Anträge. Bitte beachten Sie, dass es für die Berufsfachschule und das Berufsvorbereitungsjahr ein gesondertes Formular gibt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II, gymnasiale Oberstufe, HBF, BOS, FOS) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte dem Online-Antrag SEK II.
Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch die Stadt Trier haben, werden zum 31. Juli 2024 von dem beauftragten Anbieter (derzeit die DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv. Eine Weiternutzung der deaktivierten Chipkarte ist unzulässig und bedeutet Fahren ohne gültigen Fahrschein. Hiervon sind auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen und insbesondere Schulabgänger und Schüler der Klasse 10 betroffen.
Die weiterhin anspruchsberechtigten Schüler dürfen ihre Chipkarten nicht wegwerfen, da diese in den nächsten Schuljahren weiterhin gültig sein könnten. Die Stadt Trier bittet daher alle Sorgeberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1, in die Klassenstufe 5 oder in die Sekundarstufe II (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig) wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, diesen noch vor dem 5. Mai 2024 zu stellen. Bei verspätet gestellten Anträgen kann die Fahrkarte zu Beginn des Schuljahres ggfls. noch nicht in der Schule vorliegen.
Der so genannte freigestellte Schülerverkehr bedeutet, dass der Schulträger gesondert Schulbusse in den Gebieten einsetzt, wo keine zumutbare Anbindung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) existiert.
Die Einrichtung eines freigestellten Schülerverkehrs kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht, wenn Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und aufgrund der Behinderung nicht in der Lage sind, den ÖPNV zu nutzen.
Das einheitlich für das gesamte Gebiet des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) eingeführte Beschwerdemanagement ermöglicht es, sowohl Beschwerden als auch Lob oder Anregungen zur Beförderung einzubringen.
Hierfür stellt der Verkehrsverbund auf seiner Webseite ein Formular zur Verfügung. Er bittet darum, es möglichst detailliert auszufüllen, um das Anliegen anschließend gezielt bearbeiten zu können.
Die Anträge zur Schülerbeförderung für das laufende und das kommende Schuljahr können per Online-Formular eingereicht werden:
E-Mail: Kontaktformular
Internet: Website