Die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten, die von der Schule, der Kindertageseinrichtung oder dem Kinderhort in Rechnung gestellt werden, können übernommen werden. Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z.B. Sportschuhe, Badezeug).