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Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen

Als Eigentümer eines Kulturdenkmals benötigen Sie für eine bauliche Maßnahme an Ihrem Haus eine denkmalrechtliche Genehmigung. Dies gilt auch für Gebäude, die in einer Denkmalzone liegen oder bei Bodeneingriffen innerhalb des Grabungsschutzgebietes. Auch Maßnahmen in der Umgebung von Kulturdenkmälern sind unter Umständen genehmigungspflichtig.

Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung Denkmalschutz im Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz der Stadt Trier.

Über unser digitales Antragsportal können Sie die Beantragung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung online stellen. Dort können Sie Angaben zum Objekt und zum Antragsteller sowie eine Beschreibung der Maßnahme eingeben. Zur besseren Erläuterung ist es möglich, zusätzliche Unterlagen wie Fotos, Skizzen, Angebote oder ähnliches hochzuladen.

Nach Prüfung des Antrags oder bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Vorabstimmung oder bei Fragen zu geplanten Maßnahmen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Falls für die geplante Maßnahme auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie hier keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung gesondert beantragen. In diesem Fall beteiligt die untere Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren automatisch die untere Denkmalschutzbehörde.

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen

Photovoltaik auf Kulturdenkmälern

Vor dem Hintergrund des Klimawandels tragen alle Verantwortung für den Schutz unserer Umwelt und für den schonenden Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Auch die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden haben die Möglichkeit, durch den Einbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) Klimaschutz und Denkmalschutz in Einklang zu bringen.

Die Landesdenkmalpflege Rheinland-Pfalz stellt für die interessierten Bürger und Bürgerinnen eine Handreichung zum Umgang mit den PV-Anlagen an den Kulturdenkmälern bereit. Anhand dieser Broschüre und einer Check-Liste können die Antragstellenden die Genehmigungsunterlagen im Voraus vorbereiten und die Behörden das Genehmigungsverfahren transparent und konstruktiv durchführen.

Handreichung „Photovoltaik auf Kulturdenkmälern“ der Landesdenkmalpflege

 
Zuständiges Amt