Im Rahmen des Netzwerkes „Gemeinsam für den Kinderschutz“ machen sich die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg für den Kinderschutz stark. Im Oktober 2009 wurde durch die Veranstaltung der 1. Netzwerkkonferenz Kinderschutz der Startschuss zu einem gemeinsamen Netzwerk Kinderschutz gegeben, das sich seitdem stetig weiterentwickelt. Neben der jährlich stattfindenden Netzwerkkonferenz „Gemeinsam für den Kinderschutz“ finden sich im Netzwerk Kinderschutz mit unterschiedlichen Fachtagen und Arbeitskreisen eine Vielzahl an Möglichkeiten für den fachlichen Austausch.
Auf unseren Internetseiten möchten wir Sie über die Arbeit des Netzwerkes Kinderschutz der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg informieren.
Wirksamer Kinderschutz braucht eine verlässliche interdisziplinäre Zusammenarbeit. In diesem Sinne ist am 21. März 2008 das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt im Kern zwei Schwerpunkte: Den Aufbau lokaler Netzwerke zur Verbesserung des Kindesschutzes und die Förderung der Kindergesundheit durch ein zentrales Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, diese Netzwerke zu initiieren und zu steuern, ihnen obliegt die Federführung für den Aufbau und die Steuerung der Netzwerke, die mindestens einmal im Jahr tagen müssen. Ziele sind die Förderung des Kindeswohls durch die Gewährleistung notwendiger niedrigschwelliger Hilfsangebote, die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl verbunden mit der Sicherstellung von Hilfen, der Aufbau der oben genannten lokalen Netzwerke und die Förderung der Kindergesundheit, insbesondere im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen. Weiter geht es um mehr Transparenz bei den unterschiedlichen Hilfeangeboten. Eltern sollen möglichst früh erreicht und umfassender durch die verstärkte Nutzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote unterstützt werden.
Mit dem 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) wurde dieser Auftrag auch auf Bundesebene verfestigt. Kernstück ist hier das in Artikel 1 enthaltene Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), welches den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland regelt und stärkt. Unter anderem werden unterschiedliche Berufsgruppen in den Kinderschutzauftrag eingebunden, was umso mehr eine Vernetzung der Fachkräfte erfordert.
Seit über zehn Jahren machen sich die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg gemeinsam für den Kinderschutz stark. Ein wichtiger Baustein ist dabei die jährlich stattfindende Netzwerkkonferenz mit wechselnden Schwerpunktthemen aus dem Bereich Kinderschutz. Bei der Veranstaltung im Oktober 2024 standen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Fokus.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind einer deutlich erhöhten Gefahr ausgesetzt, Gewalt zu erleben, als junge Menschen ohne Behinderungen. Auch wenn sich der Kinderschutz schon immer an alle richtet, wurde der Leitgedanke der Inklusion im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankert und damit gestärkt. Um den Fachkräften die Lebenswelt von Kindern mit Behinderung und deren Familien näherzubringen, hat die 16. Konferenz des Netzwerks „Gemeinsam für den Kinderschutz“ der Stadt Trier und des Kreises Trier-Saarburg dieses Thema in den Fokus gerückt.
„Kinder mit Behinderungen bedürfen besonderen Schutz. Darum ist es wichtig, Fachkräfte für das Thema zu sensibilisieren und Ihnen Handlungsoptionen an die Hand zu geben“, sagte die Trierer Sozialdezernentin Elvira Garbes, die für die Stadt und den Kreis die Begrüßung übernahm. Sie bedankte sich für die Organisation und für das große Interesse. Knapp 180 Fachkräfte aus Kindergarten, Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen waren zu der Netzwerkkonferenz gekommen.
Mit der Diplom-Sozialarbeiterin und –pädagogin Kristin Schmitt konnte eine Referentin aus der Praxis gewonnen werden, die das Thema aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung aufgearbeitet hat. „Ganz wichtig ist, dass sich die Bedürfnisse von Menschen mit und ohne Behinderung nicht unterscheiden“, so Schmitt. Sie warb dafür, Unsicherheiten im Umgang mit behinderten Menschen abzulegen. „Wenn Sie unsicher sind, wie ihr Gegenüber bezeichnet werden will oder ob er oder sie Unterstützung benötigt, dann fragen Sie einfach nach“, ermutigte die Referentin.
In ihrem Vortrag ging sie dann auf private und systemische Risikofaktoren ein, die Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise treffen. „Manche sind von Kindertagen beispielsweise gewohnt, gewaschen und gepflegt zu werden. Dadurch fällt es ihnen aber schwer einzuschätzen, wann eine Berührung übergriffig wird. Hier müssen Fachkräfte besonders sensibilisiert werden, um die Kinder und Jugendlichen zu schützen“, so Schmitt. Zudem nehme sie ein Nebeneinander der Hilfssysteme wahr. Hier müsste es eine intensivere Vernetzung geben, damit die Familien einen besseren Überblick darüber hätten, wo sie welche Hilfen erhalten können.
Neben dem theoretischen Input konnten die Teilnehmenden in fünf verschiedenen Fachforen konkrete Teilaspekte diskutieren. „Wir freuen uns sehr über den intensiven Austausch“, sagte Lena Stamm, Netzwerkkoordinatorin des Landkreises Trier-Saarburg. Das „Netzwerk Gemeinsam für den Kinderschutz“ sei immer bestrebt, Themen aus der Praxis der Fachkräfte aufzugreifen. Die jährliche Netzwerkkonferenz sei hier die richtige Plattform, um alle Berufsfelder im Bereich Kinderschutz zusammenzubringen.
Webseite: Jugendamt