Für die freie Kulturszene gibt es positive Nachrichten: Das Projekt Kulturschaufenster geht in eine neue Runde. Somit können im Frühjahr und Sommer erneut die Schaufenster des ehemaligen Karstadt-Gebäudes von Trierer Kulturschaffenden, Vereinen, Initiativen oder sonstigen Zusammenschlüssen kreativ gestaltet werden. Wie schon in den vorangegangenen Ausschreibungen sind auch diesmal der Fantasie keine Grenzen gesetzt, sofern die Umsetzung innerhalb der organisatorischen Rahmenbedingungen möglich ist. Gezeigt werden können eigene Arbeiten, Werbung für Veranstaltungen oder kleinere Aufbauten.
„Dass wir weiterhin die Möglichkeit zur Ausschreibung bekommen, ist großartig“, erklärt Kulturdezernent Markus Nöhl. „So können wir die Vielfalt der Trierer Kulturszene auch im Frühjahr 2025 mitten in der Innenstadt präsentieren. Wir danken dem neuen Inhaber für die erneute Vereinbarung.“ Auch Elvira Classen, die Leiterin des Amts für Stadtkultur und Denkmalschutz, zeigt sich glücklich: „Uns ist es ein Anliegen, die Sichtbarkeit der freien Szene zu fördern. Mit den Schaufenstern in der Simeon- und Moselstraße bieten wir Marketingmöglichkeiten direkt im Herzen unserer Stadt.“
Für die freie Szene stehen die folgende Glasfassaden entlang der Simeonstraße zur Verfügung:
Folgende Glasfassaden entlang der Moselstraße stehen ebenfalls zur Verfügung:
Für die derzeitige Ausschreibung stehen folgende Zeitfenster zur Verfügung:
Die Termine für den Auf- und Abbau sind nachstehend aufgeführt:
Für die Bewerbung muss das Bewerbungsformular unterzeichnet und fristgerecht bis zum 10. März 2025 per E-Mail im Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz eingehen (stadtkultur@trier.de).
Eine Innenbesichtigung der Schauflächen ist aus organisatorischen Gründen leider nur zu den Terminen möglich, an denen auch die Wechsel sowie Auf- und Abbauten stattfinden. Es werden keine weiteren Besichtigungstermine vergeben. Bei Bedarf ist ein Stromanschluss vorhanden. Eine finanzielle Förderung der Gestaltung erfolgt nicht. Über die Auswahl entscheidet das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz mit Kulturdezernent Markus Nöhl und der Trier Tourismus und Marketing GmbH. Bitte beachten Sie, dass die Belegung der Kulturschaufenster nur erfolgen kann, wenn keine veränderte Beanspruchung seitens des Eigentümers vorliegt. Alle Zuschläge werden daher unter dem Vorbehalt von kurzfristigen Nutzungsänderungen vergeben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Material zum Auf- und Abbau, sowie Rückwände nicht zur Verfügung gestellt werden können und ggf. selbst mitzubringen sind.