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Station 1: Kleine Judenpforte

Das mittelalterliche Judenviertel Trier liegt zwischen Hauptmarkt, Jakobstraße und Stockstraße. Bis zum 14. Jahrhundert entwickelte es sich zu dem am dichtesten bebauten Bereich innerhalb der Stadtmauer. In enger Nachbarschaft zu den christlichen Bewohnern der Stadt lebten hier jüdische Familien, zusammen bis zu 300 Personen. Sie bildeten eine Gemeinde mit Synagoge und anderen Einrichtungen.

Ein Judenviertel ist kein „Ghetto“. Trotzdem gab es eine gewisse Trennung zwischen jüdischen und christlichen Wohnhäusern. Am Sabbat wurde das Viertel zu einem „Eruv“, und bei Gefahr sollte es Schutz bieten. In einer solchen Situation einigten sich Erzbischof und Stadtgemeinde 1338 darauf, dass die Türen und Fensteröffnungen der jüdischen Wohnungen, „die zu den öffentlichen Straßen von Trier hinausführen“, zugemauert werden sollten. Die Zahl der Zugänge zum Viertel wurde damals auf drei Pforten begrenzt. Zur Judengasse führte die Kleine Judenpforte, zur heutigen Stockstraße die Große Judenpforte und von der Jakobstraße die Untere Judenpforte in das Innere des Viertels. Die Tore waren nachts geschlossen und tagsüber geöffnet.

Die Kleine Judenpforte wurde um das Jahr 1219 erbaut. Ihr Alter konnte man durch die Auswertung der Jahresringe in den Holzbalken bestimmen (Dendrochronologie). An den Seiten der Pforte sind die Befestigungen für eine Verriegelungskette noch erhalten. 

Vermutlich wurden die westlichen Gurtbögen Anfang des 17. Jahrhunderts im Zuge der Errichtung des Renaissance-Fachwerkhauses angebaut. Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Pforte in Richtung Markt vorgebaut, um die Straßenflucht der Simeonstraße zu begradigen.

Schnitt durch die Judenpforte. Zeichnung: Friedrich Kutzbach (1929)

Schnitt durch die Judenpforte.
Zeichnung: Friedrich Kutzbach (Stadtarchiv Trier)

Eruv (Sabbatgrenze): Innerhalb des Eruvs sind bestimmte Aktivitäten erlaubt, die ansonsten nach den jüdischen Gesetzen während des Sabbats verboten sind. Ein Eruv umfasst dabei ein durch Mauern oder Zäune (manchmal auch symbolische Grenzen) umschlossenes Gebiet, welches von allen Bewohnern als gemeinsames Heim angesehen wird. Ein solcher eruv chatzeirot erlaubt das sonst am Sabbat außer Haus verbotene Tragen.