Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Unterstützung des Landes eine Vielzahl von Förderprogrammen an. Die Fördermittel werden in der Regel in Form von zinsgünstigen Darlehen bereitgestellt.
Neben der ISB ist immer die untere Verwaltungsbehörde Ansprechpartner vor Ort, in deren Bereich das Objekt liegt, das gefördert werden soll. Für die Förderung von Objekten im Bereich der Stadt Trier ist die Stadtverwaltung Trier zuständig, insbesondere für die Ausstellung der erforderlichen Bestätigungen / Stellungnahmen zur Gewährung der Darlehen durch die ISB.
Weitere Informationen, auch aktuelle Zinssätze und Anträge zu den einzelnen Programmen sind sowohl über die Internetseite der ISB (Formulare, aktuelle Zinssätze, Merkblätter sowie Publikationen) als auch über die Internetseite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz verfügbar. Das Finanzministerium betreibt auf seiner Webseite zudem ein Themenportal zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz.
Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz lud am 27. Juni 2016 in Trier zu einer Veranstaltung über Initiativen und Förderprogramme ein.
Die einzelnen Programme der sozialen Wohnraumförderung werden nachfolgend kurz im Überblick dargestellt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, weitere spezielle Programmteile der angebotenen sozialen Wohnraumförderung sind aus der Internetseite der ISB ersichtlich.
Die ISB unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen.
Gefördert wird der Neubau, der Ersterwerb, der Ersatzneubau oder der Ankauf einer abgeschlossenen Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder einer Eigentumswohnung, die zur Selbstnutzung durch den Antragsteller und seinen Haushalt bestimmt ist. Unter den gleichen Voraussetzungen werden der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung, die Erweiterung und der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung gefördert. Weiterhin kann im Rahmen der Eigentumsförderung auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert werden.
Wichtigste Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung der maßgeblichen Einkommens- und Wohnflächenobergrenze sowie die Tragbarkeit der Belastung.
Es werden zinsgünstige Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen sowohl für die Modernisierung von selbst genutztem als auch für vermieteten Wohnraum gewährt. Gemeinsam ist den beiden Teilprogrammen, dass immer nur die Modernisierung von bestehenden Wohnungen (Ausnahme bei selbstgenutztem Wohnraum: Dachgeschossausbau zusammen mit schwerpunktmäßiger, energetischer Modernisierung) nach einem vorgegebenen Maßnahmenkatalog gefördert werden kann.
Bei selbstgenutztem Wohnraum ist vom Antragsteller eine Einkommensgrenze einzuhalten, bei vermietetem Wohnraum ist eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu beachten.
In diesem Programm werden insbesondere auch Maßnahmen gefördert, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen.
Das Mietwohnungsbauprogramm wendet sich an Investoren, die bereit sind in bezahlbaren, preisgünstigen Wohnraum zu investieren. Die ISB und das Land Rheinland-Pfalz setzen derzeit ihren Schwerpunkt in diese Förderung und stellen deshalb Darlehen mit äußerst attraktiven Konditionen zur Verfügung. Als Investitionsanreiz werden im Rahmen der Mietwohnungsbauförderung zusätzlich Tilgungszuschüsse gewährt.
Die Höhe der Förderbeträge sowie die spätere zugelassene Miete richtet sich nach der Einkommenshöhe der Mieter, für die die Wohnungen gebaut werden sollen (verschiedene Teilprogramme).
Als Gegenleistung zur günstigen Finanzierung muss der Investor die eingegangene Mietpreis- und Belegungsbindung beachten.
Gefördert wird der Neubau, der Ersterwerb, der Ersatzneubau, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Mietwohnraum.
Mit dem ISB-Darlehen Wohngruppen wird die Zielgruppe ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf angesprochen. Die Wohngruppen müssen eine konzeptionelle Ausrichtung im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) haben.
Das ISB-Darlehen Wohngemeinschaften steht für die Zielgruppen Studierende, Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen zur Verfügung. Die Wohngemeinschaft muss mindestens vier Bewohnerplätze enthalten.
Die Höhe und Art der Förderung ist größtenteils an das Mietwohnungsbauprogramm angelehnt.
Die Einhaltung einer festgelegten Einkommensgrenze ist für den Einzug der späteren Mieter Voraussetzung.
Neben dem Neubau wird der Ersterwerb, der Ersatzneubau, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung sowie die Erweiterung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften gefördert.