Planung und Koordination der Hilfen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Zur Umsetzung dieser Aufgabe können Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie eingerichtet werden (§ 4 Abs. 3 PsychKHG).
Die Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie der Stadt Trier hat folgende Aufgaben:
- Bestandsaufnahme und Datenanalyse
- Erfassung der vorhandenen Hilfen für psychisch kranke Menschen in Trier
- Ermittlung von Über- und Unterversorgungsbereichen
- Planung und Steuerung
- Aufbau von Steuerungs- und Projektgruppen
- Mitwirkung bei der Planung und Finanzierung von gemeindenahen Einrichtungen
- Psychiatrieplanung und Aufbau eine Gemeinpsychiatrischen Verbundsystems (Wohnverbund Psychiatrie besteht seit 1999)
- Besondere Koordinierungsaufgaben
- Controlling der Einhaltung der gemeindenahen Versorgung
- Förderung der Kooperation der an gemeindenaher Versorgung beteiligter Institutionen
- Geschäftsführung
- Geschäftsführung und inhaltliche Steuerung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
- Besuchskommission
- Beratungs- und Information
- Beratung der kommunalen Entscheidungsträger zur Situation psychisch kranker Menschen
- Beratung und Unterstützung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen
- Beratung und Unterstützung von Einrichtungsträgern bei Planung neuer Projekte
- Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen
- Auswertung von Fachberichten zur Versorgungslage in der Region
- Verfassung von Presseartikeln, Fachreferaten und Redevorlagen; Grußworte
- Fachvorträge