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Urbanes Sicherheitskonzept

Hauptmarkt

Bau der weiteren Poller ab 10. Februar 2025

Ab dem 10. Februar 2025 wird der Bau der Poller an vier Standorten rund um den Hauptmarkt fortgesetzt. Auf diese Weise sollen die Menschen auf den besonders belebten Plätzen besser geschützt werden. Versenkbare und feste Sperren verhindern künftig, das unberechtigte Fahrzeuge diesen Bereich nach 11 Uhr befahren können. Auch ein komplettes Durchfahren der Fußgängerzone wird auf diese Weise verhindert.

Sperrungen und Umleitungen

Der Hauptmarkt ist ein besonders belebter Platz in der Trierer Fußgängerzone. Der Bau der Poller muss zeitlich auf die zahlreichen Veranstaltungen in diesem Bereich abgestimmt werden. Es wird daher in dieser Reihenfolge gebaut:  

Die Karte zeigt die Verkehrsregelungen während der Bauphase der Pollere rund um den Hauptmarkt im Oktober und November 2024.

Zum Vergrößern bitte auf die Karte klicken!

(1) Fleischstraße (10. Februar – 20. April 2025)

  • Durchfahrt zum Hauptmarkt für Pkw und Lkw gesperrt, Fußverkehr frei
  • Einfahrt/Ausfahrt: Über die Fleischstraße aus Richtung Stresemannstraße; Einfahrt über 3,5 Tonnen verboten
  • Eingeschränkte Wendemöglichkeit bis 3,5 Tonnen in Höhe des ehemaligen Kaufhofs

(2) Simeonstraße (Mitte März - 20. April 2025)

  • Baustelle einseitig befahrbar

(3) Grabenstraße (9. April - Mitte Juni 2025)

  • Durchfahrt zum Hauptmarkt gesperrt, Fußverkehr frei
  • Ein- und Ausfahrt über die Brotstraße: Wendemöglichkeiten am Pranger für Lkw bis 7,5 Tonnen; keine Einfahrt aus Richtung Hauptmarkt wegen fehlender Wendemöglichkeit

(4) Dietrichstraße (ab Juli 2025)

  • Durchfahrt zum Hauptmarkt gesperrt, Fußverkehr frei

Bitte beachten Sie: Schlechte Witterung oder Funde im Erdreich können zu Verzögerungen oder Änderungen im Bauablauf führen

Inbetriebnahme der Poller

Die Poller am Hauptmarkt bleiben bis Abschluss des Standortes Dietrichstraße unten. Der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Nach Inbetriebnahme benötigen Sie außerhalb der Lieferzeiten (11 bis 6 Uhr) eine Vignette, um die Poller runterfahren zu können.

Wie erhalten Sie eine Vignette?

Eine Vignette erhalten Sie nur in Verbindung mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.  Diese Genehmigung können Sie beantragen, wenn Sie einen Stellplatz im Pollerbereich des Hauptmarktes besitzen oder aufgrund Ihrer Tätigkeit eine zwingende Notwendigkeit zum Einfahren besteht.       

Sie haben bereits eine schriftliche Ausnahmegenehmigung, aber noch keine Vignette? 

Wenden Sie sich einfach an die Straßenverkehrsbehörde, um die Vignette zu erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Schreiben. 

Bitte beachten Sie: Wir erwarten eine hohe Nachfrage, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir empfehlen daher, die Vignette rechtzeitig zu beantragen. Für einmalige Einfahrten, z.B. wegen eines Umzugs, kann eine Einmal-Einfahrt (Absenken der Poller mittels Telefonanruf) beantragt werden. 

Diese Regeln gelten während der Lieferzeit – auch ohne Poller

Zwar sind während der Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr morgens die Poller unten, trotzdem darf man die Fußgängerzone auch dann nur in bestimmten Fällen befahren. Das regelt die Straßenverkehrsordnung und gilt auch unabhängig von den Pollern. 

  • Ohne Ausnahmegenehmigung: Laden und Liefern, Menschen mit Behinderung, Bringen und Abholen von Personen für Arzttermine
  • Nur mit Ausnahmegenehmigung: Stellplatzinhaber, Taxis und Fahrdienste der Sozialstationen, Einfahren und Parken für Handwerksbetriebe, Bestattungsunternehmen, Reinigungsfirmen, Pflegedienste, Brautpaar, u.a.