Bald wird Ihr Kind in die Schule kommen – ein großer Schritt im Leben Ihres Kindes und der ganzen Familie. Wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema Einschulung finden Sie hier.
Die wichtigste Voraussetzung für die Einschulung ist die Schulfähigkeit eines Kindes. Damit sind Fähigkeiten und Kompetenzen gemeint, die das Kind mitbringen sollte, um fit für die Schule zu sein: Neben der kognitiven (geistigen) Leistungsfähigkeit gehören dazu die körperlich-gesundheitliche Verfassung, soziale und emotionale Kompetenzen und eine verlässliche Arbeitshaltung und Motivation. Beispiele für diese Fähigkeiten und Kompetenzen sind, wenn Ihr Kind
Diese Fähigkeiten und Kompetenzen erwirbt Ihr Kind größtenteils im Alltag – die Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagesstätte achten darauf und fördern solche Voraussetzungen für die Schulfähigkeit. Auch Sie können Ihrem Kind dabei helfen, indem Sie viel mit ihm sprechen und vorlesen, mit ihm basteln und draußen spielen, es in seinem Tun bestärken und ihm neue Herausforderungen aufzeigen.
Lassen Sie Ihrem Kind Zeit für unbeschwertes Spiel, spontane Kontakte zu anderen Kindern, zum Herumtoben und Entspannen. Spezielle Förderprogramme sind in den seltensten Fällen erforderlich. Bedenken Sie auch: Zum Schulkind wird Ihr Kind in der Schule – es muss nicht schon vorher alles können, was dann in der Schule wichtig wird. Die Erfahrungen, die Ihr Kind in der Schule sammeln wird, helfen ihm ebenso dabei, die Anforderungen dort zu bewältigen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Kind bereits schulfähig ist, suchen Sie das Gespräch mit den Erzieherinnen und Erziehern in der Kita und Ihrem Kinderarzt, der Ihr Kind durch die Vorsorgeuntersuchungen meistens gut kennt.
Wenn Ihr Kind bis zum 31. August eines Jahres sechs Jahre alt wird, wird es im selben Jahr eingeschult; hat es später Geburtstag, findet die reguläre Einschulung erst im darauffolgenden Jahr statt. Etwa ein Jahr vor der Einschulung (Herbst) erhalten Sie die Aufforderung zur Anmeldung durch die Stadt Trier. Darin werden Ihnen die für Ihren Schulbezirk zuständige Grundschule und die Anmeldetermine genannt (die Termine werden auch in der Tageszeitung und in der Kindertagesstätte bekannt gegeben).
Zur Anmeldung an der Grundschule müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und eine Bescheinigung der Kindertagesstätte mitbringen; die Schule erfragt dann die notwendigen Personalien, eventuelle gesundheitliche Probleme des Kindes und gegebenenfalls weitere Angaben über die bisherige Entwicklung sowie die Kontaktdaten und Ansprechpartner für Notfälle. Zu diesem Termin können Sie Ihr Kind mitbringen, damit es bereits dann seine zukünftige Schule kennen lernen kann. Im Regelfall besucht das Kind die Grundschule des entsprechenden Schulbezirks; Ausnahmen sind allerdings möglich (beispielsweise, wenn das Kind eine Ganztagsschule besuchen muss oder eine Betreuungsperson außerhalb des Schulbezirks wohnt). In solchen Fällen müssen Sie bei der Schule einen Antrag auf Wechsel unter Angaben von Gründen stellen; dieser Antrag wird dann von der Schule genehmigt oder abgelehnt.
Wenn Ihr Kind nicht in die Kindertagesstätte geht, ist ein Verfahren zur Feststellung eines möglichen Sprachförderbedarfs vorgeschrieben. Ein/e Lehrer/in oder Erzieher/in wird dazu ein Gespräch mit Ihrem Kind und Ihnen führen. Falls dabei festgestellt wird, dass die Sprachfähigkeiten Ihres Kindes gefördert werden müssen, sind Sie dazu verpflichtet, das Kind zu solchen Fördermaßnahmen (die in der Regel in der örtlichen Kindertagesstätte durchgeführt werden) oder direkt zum Kitabesuch anzumelden. Es handelt sich dabei nicht um logopädische Maßnahmen, sondern um eine Förderung des Sprachverständnisses, des Wortschatzes und des aktiven Sprachgebrauchs. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Fördermaßnahmen müssen Sie der Schule vorlegen. Für gewöhnlich wird das Kind dann regulär eingeschult.
Ein Pflichttermin im Rahmen des Einschulungsverfahrens ist die schulärztliche Untersuchung. Dazu sollten Sie das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes („U-Heft“) mitbringen. Die Schulärztin oder der Schularzt werden Ihrem Kind Fragen stellen und auf spielerische Art und Weise seine Schulfähigkeit erkunden. Besonders wichtig ist dabei, ob Ihr Kind Schwierigkeiten beim Sehen oder Hören hat, die vor der Einschulung behandelt und nach Möglichkeit korrigiert werden müssen. Sofern Auffälligkeiten auftreten, sollten Sie zustimmen, dass die Schule über die schulärztliche Untersuchung informiert wird – damit ermöglichen Sie es der Schule, sich frühzeitig auf die Bedürfnisse Ihres Kindes einzustellen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollte, können Sie dieses bei der zuständigen Schulleitung beantragen. Zulässig sind hier nur „wichtige Gründe“, insbesondere medizinische. Stimmt die Schulleitung Ihrem Antrag zu, kann das Kind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine Schulkita besuchen oder (weiter) in die Kita gehen. Kinder mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, können je nach Möglichkeit an sonderpädagogischen Maßnahmen in der örtlichen Grundschule teilnehmen oder eine Schwerpunkt- oder Förderschule besuchen.
Manche Kinder bringen schon viele Merkmale der Schulfähigkeit mit, obwohl sie noch nicht sechs Jahre alt sind. Diese Kinder können auch schon in jüngerem Alter eingeschult werden („Kann-Kinder“). Da diese Kinder noch nicht regulär schulpflichtig sind, müssen Sie sich als Eltern eigeninitiativ um die Anmeldung zur Grundschule kümmern. Der Termin liegt im Februar desselben Jahres, also später als bei der regulären Einschulung. Die Schulleitung der zuständigen Grundschule stellt die Schulfähigkeit fest. Dazu dienen für gewöhnlich ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind, Beobachtungen in Spielsituationen und – sofern aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Zustimmung vorliegt – ein Informationsaustausch mit der Kindertagesstätte. Bis zum 01. Juni werden Sie über die Entscheidung der Schulleitung mit Begründung über die Aufnahme oder Ablehnung Ihres Kindes informiert.
Mit der Einschulung gehen neue Anforderungen einher, die in erster Linie Ihr Kind, aber auch die ganze Familie betreffen: Das Kind erfährt in der Schule eine stärkere Trennung von Spiel und formalisiertem Lernen und es lernt andere Methoden des Lernens kennen. Die Vermittlung der Kulturtechniken (v. a. Lesen, Schreiben und Rechnen) steht jetzt im Vordergrund. Ihr Kind lernt neue Verhaltensregeln kennen und einzuhalten und bekommt möglicherweise mehr negative Rückmeldungen, wenn es gegen Regeln verstößt. Die Tätigkeiten, mit denen sich Ihr Kind beschäftigt, sind in der Schule nicht mehr frei wählbar – es muss Aufgaben ausführen, die es von der Lehrerin oder dem Lehrer aufgetragen bekommt und dabei spontane Wünsche und Bedürfnisse zurückstellen.
Für die Eltern und Geschwister bedeutet die Einschulung oftmals, dass das Familienleben neu organisiert werden muss; die Freizeitgestaltung und manchmal auch die Berufstätigkeit der Eltern müssen sich nach den Schulzeiten, den Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung und auch den Hausaufgaben richten.
Diese Zeit des Übergangs wird von intensiven Gefühlen begleitet: Die meisten Kinder freuen sich sehr auf die Einschulung und den damit verbundenen Status als Schulkind. Manchmal folgt ein paar Wochen später die Enttäuschung, wenn die Schule ganz anders ist als das Kind es sich vorgestellt hat. Auch der Abschied von den Lebensgewohnheiten der Kindertagesstätte, den vertrauten Erzieherinnen und Erziehern und anderen Kindern sowie die Eingewöhnung in eine neue soziale Umgebung fallen vielen Kindern zunächst schwer.
Den Eltern geht es oft nicht anders – sie erleben gemischte Gefühle: Stolz und Freude, aber auch Trauer über den zu Ende gegangenen Lebensabschnitt und (manchmal sorgenvolle) Gedanken an die Zukunft.
Für die Entwicklung des Kindes (und auch der gesamten Familie) stellen solche – mit dem Fachbegriff „Statuspassagen“ bezeichnete – Zeitfenster letztlich Entwicklungsimpulse dar, die ungeahnte Kräfte mobilisieren können. Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten, mit denen Sie Ihrem Kind helfen können, den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gut zu bewältigen.
Dieses Ziel verfolgen neben Ihnen auch die Kita und die Grundschule, die gesetzlich zu einer Zusammenarbeit für einen gelungenen Übergang verpflichtet sind. Hier können Sie helfen, indem Sie die Aktivitäten von Kita und Grundschule aktiv unterstützen und mittragen. Sprechen Sie viel mit Ihrem Kind über den bevorstehenden Wechsel, aber bleiben Sie realistisch: Vermeiden Sie Beschönigungen, aber auch Schwarzmalerei. Falls Ihre Erinnerungen an die eigene Schulzeit eher negativ sind, versuchen Sie, Ihr Kind damit nicht zu sehr zu beeinflussen, damit es unbeschwert auf die neue Herausforderung zugehen kann.
Vor der Einschulung sollten Sie mit Ihrem Kind den zukünftigen Schulweg erkunden und ausführlich üben, damit das Kind mögliche Gefahrensituationen kennt.
Ganz allgemein können Sie Ihr Kind fördern, indem Sie ihm helfen, ein positives Selbstbild, Selbstvertrauen, Lernfreude und Leistungsmotivation auszubilden. Unterstützen Sie es dabei, Misserfolge als Lerngelegenheiten zu betrachten und Ausdauer auch angesichts kleinerer Schwierigkeiten zu entwickeln. Wenn Sie Ihr Kind kritisieren, beziehen Sie sich auf das Verhalten, nicht die Person, denn das Verhalten kann das Kind ändern. Die Schule sollte jedoch nicht alles andere überschatten; auch als Schulkind benötigt Ihr Kind noch viel Zuwendung, Geborgenheit und Anerkennung von Ihnen.
Beim schulischen Lernen können Sie Ihrem Kind am besten helfen, indem Sie selbst eine positive Haltung gegenüber der Schule einnehmen und eine konstruktive Beziehung zur Lehrerin oder zum Lehrer aufbauen. Zeigen Sie Interesse an den Erfahrungen Ihres Kindes in der Schule und an den Lerninhalten (aber bleiben Sie geduldig, wenn die Antworten Ihres Kindes eher spärlich ausfallen). Fragen Sie Ihr Kind nach seinen Erlebnissen mit Klassenkameraden und Freunden. Lesen Sie mit Ihrem Kind und lassen Sie sich von ihm vorlesen.
Ermuntern Sie Ihr Kind, Schreibanlässe zu nutzen, auch wenn diese nichts mit der Schule zu tun haben (Einkaufsliste schreiben, kurze Notiz an die Oma etc.). Wenn Ihr Kind eine Frage hat, können Sie ihm helfen, selbst die Antwort darauf herauszufinden (gemeinsam im Lexikon nachschlagen, im Internet recherchieren) – so lernt es, wie man sich selbst Kenntnisse aneignet.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind eine angemessene Lernumgebung hat, in der es seine Hausaufgaben lösen kann. Die Hausaufgaben sollte Ihr Kind alleine machen, denn nur durch die Fehler des Kindes können die Lehrerin oder der Lehrer sehen, wo noch Erklärungsbedarf besteht, und das Kind lernt auf diese Weise Verantwortung für sich und sein Handeln zu übernehmen. Behalten Sie dieses Ziel im Auge, wenn Sie die Hausaufgaben Ihres Kindes kontrollieren möchten!
Sollten einmal Probleme auftauchen, ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihr erster Ansprechpartner. Die meisten Schwierigkeiten werden sich gemeinsam bewältigen lassen. Gegebenenfalls kann die Lehrkraft Sie und Ihr Kind an den Schulpsychologischen Dienst verweisen.
Mehr Informationen zur Einschulung finden Sie auf den unten aufgelisteten Internetseiten.