Aktueller Hinweis zur Grundsteuerreform
Bitte beachten Sie, dass der Gutachterausschuss keine Rolle bei der Reform der Grundsteuer spielt. Die Geschäftsstelle kann daher auch keine Hilfestellung leisten beim Ausfüllen der Feststellungserklärung.
Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, für Trier ist dies das Finanzamt Trier.
Bei Unstimmigkeiten in den Geobasisdaten wie zum Beispiel der Quadratmeterzahl des Grundstücks oder ähnlichem wenden Sie sich bitte an das Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat umfangreiche Informationen zur Reform der Grundsteuer zusammengestellt, unter anderem eine "Klickanleitung", in der Schritt für Schritt die Ausfüllung der Online-Formulare in ELSTER beschrieben wird.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist eine nebengeordnete Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Als selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium ist er an keinerlei Weisungen gebunden.
Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammen. Die sachverständigen und grundstücksmarktkundigen Mitglieder des Gutachterausschusses werden auf die Dauer von jeweils 5 Jahren vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bestellt.
Vorsitzender: Thomas Harig
Stellvertreter des Vorsitzenden: André Pohl
Ehrenamtliche Mitglieder:
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Gutachterausschuss seiner Geschäftsstelle, die beim Amt für Bodenmanagement und Geoinformation eingerichtet ist.
E-Mail: Kontaktformular