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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine nicht nur vorübergehende (d.h. über sechs Monate andauernde) geistige, körperliche oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Von einer Behinderung bedroht sind Personen, bei denen der Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe wirken insbesondere in folgende Teilbereiche:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe an Bildung
  • Soziale Teilhabe

Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe ist im Vergleich zu den Leistungen der Sozialhilfe eingeschränkt.

Bei der Aufstellung eines Gesamtplans und bei der Durchführung der Leistungen wirkt der Sozialhilfeträger mit dem behinderten Menschen und den sonst im Einzelfall Beteiligten zusammen.

Leistungen können auf Antrag auch in Form Persönlicher Budgets erbracht werden. Sind an einem Persönlichen Budget mehrere Leistungsträger bzw. Rehaträger (z.B. Krankenkassen, Pflegekasse, Integrationsämter, usw.) beteiligt, wird es als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht. Werden Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget ausgeführt, so soll  es dem behinderten Menschen ermöglichen, in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. An die Entscheidung ist der Antragsteller für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich.

 
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