Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde in Rheinland-Pfalz schrittweise ein Schulbuchausleihsystem eingeführt. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit - unentgeltliche Ausleihe) ausgeliehen.
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (entgeltliche Ausleihe).
Fristen
Die Frist zur Abgabe der Anträge auf unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25 ist der 15. März 2024. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach diesem Datum eingereichte Anträge nur in besonderen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Zuzug aus einem anderen Bundesland oder bei Wiederholern, berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Lernmittelfreiheit wird dann gewährt, wenn das maßgebliche Jahresbruttoeinkommen der Personensorgeberechtigten bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze beträgt bei minderjährigen Schüler/innen, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt als maßgebliches Einkommen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat.
Wird dieses Einkommen überschritten, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe. Voraussetzung hierfür ist die Anmeldung über Internet im Elternportal der Schulbuchausleihe. Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 muss zwischen dem 17. Mai und dem 17. Juni 2024 (gedruckte Lernmittel) erfolgen. Für digitale Lernmittel gilt die Teilnahmefrist 17. Mai bis 7. Oktober 2024. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen hierzu werden im Mai an die Kinder ausgegeben.
Wann sind die Schulbücher zurückzugeben?
Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Die Rückgabetermine in den Schulen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht an den Schulträger zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.
Sollte eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer der Schulbuchausleihe die Schule vorzeitig verlassen, sind alle ausgeliehenen Lernmittel unverzüglich zurückzugeben.
Rückgabefrist Schuljahr 2023/24: spätestens 12. Juli 2024
Rückgabefrist Schuljahr 2024/25: spätestens 4. Juli 2025
Rechtsgrundlage
Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit
Benötigte Dokumente
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist bei der Schule und beim Amt für Schulverwaltung und Sport erhältlich oder kann direkt von dieser Seite abgerufen werden. Er muss ausgefüllt mit Einkommensnachweisen im verschlossenen Umschlag an das Amt für Schulverwaltung und Sport gegeben werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit bequem online zu stellen.
Unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25:
Antrag zum Ausdrucken und per Post einreichen:
Merkblatt und Antrag unentgeltliche Schulbuchausleihe 2024/25
Online-Antrag papierlos stellen:
Schulbücher-Onlineantrag Unentgeltliche Ausleihe