Leitung:
Jochen Strack
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bauaufsicht: Montag und Donnerstag 8-12 Uhr, Termine außerhalb dieser Zeiten sind auch kurzfristig nach Absprache möglich: 0651/718-3631
Alle weiteren Abteilungen nach Vereinbarung.
Anschriften:
Zentrale Anschrift (Amtsleitung, Abteilungen Bauaufsicht und Umweltordnung):
Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude VI, 54290 Trier
Abteilungen Zentrale Aufgaben und Gebäudebewirtschaftung:
Sichelstraße 8, 54290 Trier
Stabsstelle Einzelhandel und Innenstadt:
Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude V, 54290 Trier
Zentrale Telefonnummern:
Hotline städtische Gebäude / Störungsannahme: 0651/718-2222
Amtsleitung/Geschäftsstelle: 0651/718-1639
Bauaufsicht: 0651/718-3631
Stabsstelle Einzelhandel und Innenstadt: 0651/718-2122
Zentrale Faxnummer: 0651/718-4100
Zentrale E-Mail: Kontaktformular
Bauaufsicht: Kontaktformular
Gebäudebewirtschaftung: Kontaktformular
Abteilung Umweltordnung: Kontaktformular
Die Abteilungen Bauaufsicht und Umweltordnung befindet sich im blauen Verwaltungsgebäude VI hinter dem Hochbunker. Die Büros sind zum Großteil barrierefrei erreichbar, es gibt eine barrierefreie Toilette. Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich auf dem Augustinerhof. Der Haupteingang liegt – vom Parkplatz aus gesehen – an der hinteren Seite des Gebäudes. Die nächste ÖPNV-Haltestelle ist "Rathaus/Stadttheater".
Die Abteilungen Zentrale Aufgaben und Gebäudebewirtschaftung befinden sich im Verwaltungsgebäude in der Sichelstraße 8. Die Büros sind barrierefrei erreichbar. Die nächst gelegenen ÖPNV-Haltestellen sind "Porta Nigra" und „Balduinsbrunnen/Hauptbahnhof“.
Das Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung gliedert sich in vier Abteilungen und eine Stabsstelle.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des öffentlichen Baurechts bei Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen.
In diesem Rahmen entscheidet die Bauaufsicht unter anderem über die Erteilung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden sowie über repressive Maßnahmen wie beispielsweise Benutzungsuntersagungen oder Beseitigungsanordnungen.
Im Rahmen der Bauberatung werden grundsätzliche Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken beantwortet und Ansprechpartner für weitergehende Fachberatungen vermittelt.
Ferner ist die Einsichtnahme in das Baulastverzeichnis, das bei der Bauaufsicht geführt wird, möglich. Auch können Berechtigte Informationen aus den Hausakten erhalten.
Konkrete Fragestellungen zu Einzelvorhaben werden von den technischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantwortet. Wesentliche Einzelfragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks können verbindlich im Rahmen einer Bauvoranfrage durch einen Bauvorbescheid geklärt werden. Dieser ist dann für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verbindlich.
Die Abteilung Umweltordnung nimmt die Aufgaben der unteren Wasser-, Abfall-, Bodenschutz- und Naturschutzbehörde wahr.
Die Abteilung Gebäudebewirtschaftung ist verantwortlich für die Bereitstellung und Unterhaltung sämtlicher städtischer bzw. städtisch genutzter Gebäude. Dazu gehören neben 37 Schulen, 18 Kindertagesstätten in städtischen Liegenschaften sowie 19 Verwaltungsgebäuden auch kulturell genutzte Bauwerke wie das Theater, die Europahalle und die Arena. Aufgabe der Gebäudebewirtschaftung ist in diesem Zusammenhang insbesondere der effiziente Einsatz der zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmittel und die Reinigung der Objekte. Auch die rund 40 Hausmeister in Schulen und Verwaltungsgebäuden sind Mitarbeiter der Gebäudebewirtschaftung.
Für diese Liegenschaften obliegt der Abteilung die Verkehrssicherungspflicht, zu der auch der Winterdienst gehört. Schließanlagen, Nebenkostenabrechnungen, Versicherungsangelegenheiten und Möbelbeschaffung für städtische Mitarbeitende werden ebenfalls von der Gebäudebewirtschaftung bearbeitet.
Die Gebäudebewirtschaftung vergibt zudem die Parkplätze an Schulen sowie im Bereich der Verwaltungsgebäude an Bedienstete der Stadt Trier und verwaltet in diesem Zusammenhang auch die Jobtickets.
Die Abteilung Zentrale Aufgaben nimmt grundlegende Verwaltungs- und Unterstützungsaufgaben für das Amt wahr, insbesondere zu Personal-, Organisations- und IT-Themen. Darüber hinaus erfolgen hier die Abwicklung und das Controlling der Finanzwirtschaft für das Amt sowie die Haushaltsplanung. Dies umfasst z.B. die Verbuchung sämtlicher Betriebskosten der betreuten Objekte und die Kostenverrechnung in einem speziellen Mieter/Vermieter-Modell. Hierbei beträgt das amtsbezogene rein konsumtive Aufwandsvolumen aktuell über 25 Millionen Euro pro Jahr.
Die Stabsstelle Innenstadt, Handel und Gastronomie bearbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernenten übergeordnete Querschnittsthemen.
Die Stadt Trier hat als einzige Kommune deutschlandweit ein Dezernat, das zentral für Innenstadtthemen verantwortlich ist. Amt 23 und die Stabsstelle sind die operativen Einheiten, die diese Zuständigkeit mit Leben füllen. So wurden hier Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen, insbesondere dem Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren und dem Landesförderprogramm Innenstadtimpulse generiert und zielgerichtet eingesetzt.
Eine zentrale Aufgabe der Stabsstelle ist die Erarbeitung eines Innenstadtleitbilds, bei dem in einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen zentralen Stellen verbindliche Ziele und Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Trierer Innenstadt definiert werden sollen.
Darüber hinaus obliegt der Stabsstelle die Projektkoordination für das Landesförderprogramm ‚Stadtdörfer‘, mit dem sieben Einzelprojekte in den Stadtteilen Kürenz, Kernscheid und Heiligkreuz gefördert werden.
Die Stabsstelle ist zuständig für die Umsetzung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartner hinsichtlich der Innenstadt-Passantenfrequenzen und Entwicklung des Trierer Einzelhandels im Allgemeinen.
Die Stabsstelle ist zudem die Geschäftsstelle des Runden Tischs Gastronomie sowie des Runden Tischs Einzelhandel.