Nachdem der ältere Moselkran von 1413 rund 350 Jahre lang sämtliche Ladevorgänge im Trierer Hafen am Moselufer praktisch allein verrichtet hatte und nun sowohl reparaturbedürftig war als auch entlastet werden sollte, bedurfte es eines zweiten Hebewerks. 1774 wurde daher nicht weit entfernt vom alten der neue Kran erbaut, der später wegen des gegenüberliegenden Zollamts als Zollkran bekannt wurde und heute zur Unterscheidung auch manchmal „Jüngerer Moselkran" genannt wird. Die Baupläne lieferte Johannes Seiz, der zuvor schon sowohl den Georgsbrunnen auf dem Kornmarkt als auch das Kurfürstliche Palais entworfen hatte.
Der neue Kran wurde dabei praktisch eine Kopie seines älteren Gegenstücks, so dass beide sowohl von außen wie von innen betrachtet sowie hinsichtlich der eingebauten Hebetechnik lediglich in Details voneinander zu unterscheiden sind. Hinzu kommt, dass der Zollkran ebenso wie sein Vorbild von 1413 ohne die eigentlich erforderliche Erlaubnis des Kurfürsten, dem damaligen Trierer Stadtherrn, erbaut wurde. Im Unterschied zum 15. Jahrhundert, als die Stadtgemeinde ihrem Territorialherren noch die Stirn bieten konnte, war Trier 1774 jedoch unangefochten in der Hand des Kurfürsten, daher kam es umgehend zu einem kurfürstlichen Verbot, am neuen Kran jegliche Waren zu verladen. Als dies trotzdem missachtet wurde, konnte das Verbot nur unter Androhung schwerer Strafen durchgesetzt werden.
Spätestens ab 1785 lässt sich nachweisen, dass auch am neuen Kran Waren verladen werden durften, was im Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Stapelrecht geschah. Dieses gab es noch bis zu den großen Umwälzungen der 1790er Jahre, als das Moselland durch die Franzosen erobert wurde und bis 1814 ein Teil Frankreichs blieb. Durch das Stapelrecht mussten auswärtige Händler ihre Waren auf der Fahrt über die Mosel in Trier ausladen und dort drei Tage lang anbieten, wobei es Ausnahmeregelungen für leicht Verderbliches gab. Ursprünglich sollte dadurch sichergestellt werden, dass die Trierer Bevölkerung mit wichtigen Gütern – vor allem Nahrung – versorgt wurde.
Noch bis zu seiner Stilllegung Anfang des 20. Jahrhunderts wurden über den Zollkran Waren im Trierer Hafen verladen, wobei er vor allem dann genutzt worden sein dürfte, wenn der alte Kran vollständig ausgelastet war, oder bei Hochwasser, da er bis heute einige Meter höher liegt als der andere. Dabei standen beide Hebewerke die längste Zeit über direkt an der Hafenmauer, reichten also mit ihren jeweiligen Auslegern über das Ufer hinaus, was seit der 1964 abgeschlossenen Moselkanalisierung überhaupt nicht mehr erkennbar ist.
Wie der alte Kran wurde auch der neue 1944 während der Dezemberangriffe auf Trier stark beschädigt, vor allem im Dachbereich. Seine Wiederherstellung erfolgte um 1950 in den alten Formen. Im Zuge seiner umfassenden Restaurierung 1984 – als eines der ersten Projekte der Trier-Gesellschaft – wurden seine zwei ursprünglich 13 Meter langen Ausleger stark verkürzt und auch der zur Lastenbeförderung erforderliche Flaschenzug mit Kette entfernt. Dadurch ist der Zollkran aktuell im Gegensatz zu seinem älteren Vorbild nicht funktionstüchtig, kann aber zumindest äußerlich von diesem besser unterschieden werden. Unabhängig davon stehen beide Kräne heute noch als steinerne Zeugen für die einst so große Bedeutung des Trierer Hafens am Ufer der Mosel.
Die Technik im Inneren des Rundbaus wird auf der Seite zum alten Kran erläutert.