Das Arbeitsgebiet umfasst Pflegestrukturplanung, Gestaltung eines Planungsprozesses „Älterwerden in Trier“, Gesundheitsplanung/Gesundheitsförderung sowie Teilhabe- und Inklusionsplanung für Menschen mit Behinderungen.
Grundlage ist das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) vom 25. Juli 2005 (GVBl. S. 299). Ziel ist die Sicherstellung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur und deren Weiterentwicklung in den Bereichen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege sowie der komplementären Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege. Damit soll Pflege und soziale Betreuung für Menschen gewährleistet werden, die aufgrund ihres Alters oder wegen Krankheit, Behinderung oder aus anderen Gründen hierauf angewiesen sind, § 1 Abs.1 LPflegeASG. Nach § 8 LPflegeASG handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.
Gemäß § 2 LPflegeASG ist die Stadt Trier verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende sowie die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dazu werden Pflegestrukturpläne für ambulante Dienste und teilstationäre und vollstationäre Einrichtungen aufgestellt und regelmäßig fortgeschrieben (siehe Downloads). Weiterhin werden Regionale Pflegekonferenzen gebildet (§ 4 LPflegeASG).
Im Rahmen der Pflegestrukturplanung wird:
Das fachlich zuständige Ministerium hat eine Landesarbeitsgemeinschaft nach §1 Abs.2 Satz1 LPflegeASGDVO gebildet, an der die Stadt Trier durch die Sozialplanung vertreten ist.
Pflegestützpunkte in Trier
Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
Durch die demographischen Entwicklungen gewinnt dieser Bereich an Bedeutung. Aufgabenbereiche sind:
Hilfen zur Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglichen. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf ihre persönliche Lebensgestaltung, das vordringlich zu beachten ist.
Bedarfsgerechte gemeindenahe Angebote sollen gewährleisten, dass sie an ihrem Wohnort in Trier das finden, was sie benötigen. Dazu werden Bedarfsprüfungen für den Bereich der Angebotsstruktur für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Weitere Schwerpunkte in diesem Planungsbereich betreffen die Mitarbeit bei der Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans zur Inklusion sowie die Kooperation mit dem Beirat der Menschen mit Behinderungen Trier.