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Gewerberecht

Wenn Sie

  1. den selbständigen Betriebe eines Gewerbes in Trier beginnen,
  2. den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
  3. den Betrieb innerhalb der Stadt Trier verlegen,
  4. den Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen oder
  5. den Betrieb gänzlich aufgeben, sind Sie verpflichtet, dies dem Ordnungsamt der Stadt Trier anzuzeigen.

Bitte beachten Sie hierbei folgendes:

Die Stadt Trier ist zuständig für die im Stadtgebiet ansässigen Gewerbebetriebe. Wohnen Sie zwar in Trier, aber Ihre Betriebsstätte befindet sich z.B in Gusterath, so ist in diesem Fall für die Annahme der Gewerbeanzeige die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer zuständig. Diese Gewerbeanzeigen können nicht formlos erfolgen.

Gewerbe in Trier anmelden, ummelden oder abmelden:
Hierzu können Sie das Ordnungsamt Trier, Wasserweg 7-9, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, sowie zusätzlich donnerstags von 14 bis 16 Uhr) persönlich aufsuchen. Sie können auch die zum Download angebotenen vorgeschriebenen Vordrucke nutzen. Sie können Ihr Gewerbe aber auch online an-, um- oder abmelden.

Handelt es sich um eine Personengesellschaft (GdBR, OHG, KG), so muß jeder persönl. haftende Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten.

Die meisten gewerblichen Tätigkeiten sind nur anzeigepflichtig. Möchten Sie jedoch nachstehende gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis sein, bzw. diese zuvor rechtzeitig beantragen. Es handelt sich im wesentlichen um folgende Tätigkeiten:

  • Gaststättengewerbe einschließlich kurzfristiger gastronomischer Betätigungen (Auskünfte hierzu erhalten Sie unter den Rufnummern 718-1322 und 718-1323)
  • Reisegewerbe, Vermittlung von Immobilien, Kapitalanlagen, Darlehen sowie Bauträger und Baubetreuertätigkeit, Aufstellen von Geldspielgeräten, Spielhallen, Pfandleihgewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe, Privatkrankenanstalten, Schaustellungen von Personen, Handel mit Waffen, Personenbeförderung sowie Güterkraftverkehr (Auskünfte hierzu erhalten Sie unter den Rufnummern 7181324 oder 7181325).
  • Darüber hinaus gibt es noch gewerbliche Tätigkeiten, bei denen zwar kein aufwendiges Erlaubnisverfahren notwendig ist, die aber dennoch einer besonderen Überwachung durch das Ordnungsamt bedürfen. Hierzu gehören der An und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und Waren hieraus, Edelsteinen, Perlen und Schmuck sowie Altmetallen, Gebrauchtwarenhandel, Auskunfteien, Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschl. Schlüsseldienste sowie Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Da in diesen Fällen ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt und vorgelegt werden muß, empfiehlt es sich, die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt persönlich vorzunehmen.

Bei der Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten ist zuvor ein Eintrag in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe erforderlich.

Auskünfte hierzu erhalten Sie unter den Rufnummern 718-1327 (A-K) und 718-1324 (L-Z). Sie können sich aber auch direkt von der Handwerkskammer Trier, Loebstraße 18, Tel. 207113 beraten lassen.

Besonderheiten:

Anmeldung Photovoltaikanlagen

Hinweis:
Formular herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und einsenden an:
Stadtverwaltung Trier, Ordnungsamt, Wasserweg 7-9, 54292 Trier

 
Zuständiges Amt