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Vereinsrecht

Vereinswesen
Zuständig für die Eintragung von Vereinen in das Vereinsregister ist das Amtsgericht Wittlich.

Amtsgericht Wittlich
- Registergericht -
Kurfürstenstraße 63
54516 Wittlich
E-Mail: registergericht.agwil(at)ko.jm.rlp.de

Zuständigkeit für Ausländervereine:
Für diese Vereine besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen Verwaltung.
Ein Ausländerverein liegt dann vor, wenn die Mehrheit der Mitglieder und/oder Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.
 
Zuständiges Amt
 
Verweisliste

Ansprechpartner

Institution: Ordnungsamt

Jutta Theis
Wasserweg 7-9
54292 Trier

Telefon: 0651/718--3324

Zentrale E-Mail: Kontaktformular